Die Ausbildung zur Erzieherin
Schulische Voraussetzung ist ein qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein gleichwertiger Abschluss.
- es folgen 2 Jahre schulische Ausbildung zum/zur Sozialassistent/ in mit einer Abschlussprüfung (während der Ausbildung kann die Fachhochschulreife erworben werden)
- die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialpädagogik, an der weitere 2 Jahre Ausbildung absolviert werden
- daran schließt ein 1-jähriges Berufspraktikum in einer pädagogischen Einrichtung mit Schulbegleitung an
- den Abschluss zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ bilden eine Facharbeit und ein Kolloquium
- dieser staatlich anerkannte Abschluss erlaubt es dann, eine Gruppe oder einen Kindergarten zu leiten
Der Kindergarten und seine Lehrlinge
Natürlich hat unser Kindergarten auch „Lehrlinge“ - die Praktikanten/ innen. Für den Nachwuchs an gut ausgebildeten Erziehern/ innen für unseren pädagogischen Auftrag bieten wir immer auch Ausbildungsstellen an.
Im Laufe eines Jahres begleiten die Kinder deshalb immer wieder Berufspraktikanten/ innen, Sozialassistenten/ innen im 2. Ausbildungsjahr
oder Schnupperpraktikanten/ innen (z.B. von Schulen).
STELLENANGEBOTE
- Jahrespraktikanten im Bildungsgang Erzieher
- Jahrespraktikanten im Bildungsgang Sozialassistenz
- Freiwilliges soziales Jahr